Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind spezielle Hilfsmittel, die Menschen im Alltag unterstützen und ihnen bei der Bewältigung von Pflegebedürftigkeit und eingeschränkter Selbstständigkeit helfen. Sie dienen dazu, den pflegebedürftigen Personen mehr Sicherheit, Mobilität und Lebensqualität zu ermöglichen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist ein finanzieller Unterstützungsbetrag, der pflegebedürftigen Personen im Rahmen der häuslichen Pflege zusteht. Er dient dazu, die Belastungen und Kosten im Zusammenhang mit der Pflege zu mindern und den Alltag der Betroffenen zu erleichtern. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke wie die Inanspruchnahme von Pflegediensten, Betreuungsleistungen oder die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln verwendet werden.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten, wenn sie an der Pflege gehindert sind oder eine Auszeit benötigen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen. In solchen Fällen übernimmt die Verhinderungspflege eine Ersatzpflege, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der stationären Pflege, die vorübergehend in Anspruch genommen werden kann. Sie dient dazu, pflegebedürftige Personen zu entlasten und pflegende Angehörige vorübergehend zu entlasten, beispielsweise während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Urlaubszeit. In der Kurzzeitpflege werden die Pflegebedürftigen für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und dort umfassend betreut und versorgt. Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen, jedoch ist ein Eigenanteil zu leisten.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Dabei übernehmen qualifizierte Pflegekräfte konkrete Pflegeaufgaben und unterstützen pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Zu den Pflegesachleistungen zählen unter anderem die Grundpflege (wie Körperpflege, Mobilisation, Ernährung), die Behandlungspflege (wie Verbandswechsel, Medikamentengabe) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (wie Einkaufen, Reinigen). Die Pflegesachleistungen werden direkt mit den Pflegediensten abgerechnet, wobei die Höhe der Leistung von der Pflegebedürftigkeit und dem Pflegegrad abhängt.
Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung ist eine Leistungsform der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld zu erhalten. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, einen Teil des ihnen zustehenden Pflegegeldes in Pflegesachleistungen umzuwandeln. Dadurch können sie sowohl die professionelle Unterstützung durch Pflegedienste in Anspruch nehmen als auch selbstbestimmt Pflege durch Angehörige oder andere nichtprofessionelle Pflegepersonen organisieren. Die Kombinationsleistung bietet Flexibilität und ermöglicht es den Pflegebedürftigen, die individuell passende Mischung aus professioneller und informeller Pflege zu wählen.
Beratung zu Hause (§37)
Gemäß §37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf eine individuelle Beratung in ihrer häuslichen Umgebung. Diese Beratung wird von zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt und hat das Ziel, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen umfassend zu informieren, zu beraten und bei der Organisation und Gestaltung der Pflege zu unterstützen. Die Beratung zu Hause gemäß §37 ermöglicht es den Betroffenen, konkrete Fragen und Anliegen im vertrauten Umfeld zu klären und individuelle Lösungen für ihre Pflegesituation zu finden.
Pflegegeld
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Dabei übernehmen qualifizierte Pflegekräfte konkrete Pflegeaufgaben und unterstützen pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Zu den Pflegesachleistungen zählen unter anderem die Grundpflege (wie Körperpflege, Mobilisation, Ernährung), die Behandlungspflege (wie Verbandswechsel, Medikamentengabe) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (wie Einkaufen, Reinigen). Die Pflegesachleistungen werden direkt mit den Pflegediensten abgerechnet, wobei die Höhe der Leistung von der Pflegebedürftigkeit und dem Pflegegrad abhängt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die darauf abzielen, das häusliche Umfeld von pflegebedürftigen Personen an deren individuelle Bedürfnisse anzupassen. Dabei werden bauliche Veränderungen und technische Hilfsmittel eingesetzt, um die Selbstständigkeit, Sicherheit und Mobilität in der eigenen Wohnung zu verbessern. Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind der Einbau von barrierefreien Badezimmern, der Umbau von Türen oder Treppen, der Einsatz von Handläufen oder die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Treppenliften oder Rollstühlen. Die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern sie im Rahmen des individuellen Pflegegrades als notwendig und angemessen eingestuft werden.